Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Hi-way comp® GmbH, Hachmannstr. 38, 33184 Altenbeken. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.) Lieferungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände. z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten und so weiter, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung uns unserer Verpflichtung behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Abnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Abnehmer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Abnehmer unverzüglich benachrichtigen. Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

3.) Änderung des Liefergegenstandes

Bei der Ausführung der Aufträge behalten wir uns geringfügige Abweichungen sowie Modelländerungen vor, soweit damit keine qualitative Verschlechterung verbunden ist. Dem gemäß sind alle Abbildungen, Maße und Gewichte als unverbindlich im Sinne einer derartigen Abweichung anzusehen. Entsprechendes gilt für Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der Gesamtauftragsmenge.

4.) Versand und Gefahrenübergang

Unsere Lieferungen erfolgen ab Paderborn auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Kosten des Transportes sowie der Verpackung werden separat berechnet. Die Verpackungen werden separat berechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.

5.) Preiserhöhungen

Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und Abnahme die unserer Kalkulation zugrundeliegenden Kosten, so sind wir bis zur endgültigen Erledigung des uns erteilten Auftrages berechtigt, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend zu berichtigen. Diese Regelung gilt nur im kaufmännischen Geschäftsverkehr. Muster werden separat in Rechnung gestellt.

6.) Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung / Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der Leistung und / oder Auslieferung der Ware. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen per Nachnahme ohne Abzug zahlbar. Wird nicht per Nachnahme geliefert, so sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Die Ablehnung von Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Abnahme erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- u. Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Verzugszinsen werden mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Mit Ansprüchen, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt worden sind, ist eine Aufrechnung nicht zulässig. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ist der Käufer mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so sind wir vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur Liefereinstellung berechtigt. Die dadurch entstandenen Kosten können wir in Rechnung stellen und einen eventuellen Schadensersatz geltend machen.

7.) Schutz- oder Urheberrecht

Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns gelieferten Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartige Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir noch eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten. Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder Fehlersuche angeliefert werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

8.) Export

Der Export unserer Waren in NICHT-EG-LÄNDER bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

9.) Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische Teile der Produkte zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Für Peripherie-Produkte Übernehmen wir die Herstellergarantie. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial verwendet, dass nicht den Originalspezifikationen entspricht, entfällt jede Gewährleistung. Treten an den von uns gelieferten Produkten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Im kaufmännischen Verkehr ist der Käufer verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eintreffen, soweit dies noch ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehen dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt werden, b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und von uns ein Service-Techniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist.

10.) Schadensersatz

Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß uns aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Davon unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist berechtigt, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen einzuziehen. Empfangenes Geld hat der Käufer treuhänderisch zu verwahren und an uns umgehend abzuführen, soweit unsere Forderung noch besteht. Bei Zugriffen Dritter, auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Verarbeitung so wird bereits jetzt vereinbart, das dass (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns Übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.

12.) Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis eingehenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, Paderborn.

13.) Anwendbares Recht

Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.